Statuten

Alfa Romeo Club "tempi passati" 

Statuten ab Februar 2019 

1. NAME UND SITZ 

Unter dem Namen „Tempi passati“ besteht der Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB 
mit Sitz in 4415 Lausen.

2. GRÜNDUNG
Unter diesem Namen wurde unser Club am 13. September 1995 im Restaurant Bad Bubendorf,
in der "Badgrotte" mit 14 anwesenden Personen gegründet.

3. ZWECK
- Pflege der Kameradschaft bei regelmässigen Hocks
- Einbezug der Partnerinnen ins Clubleben
- Gedanken- und Erfahrungsaustausch
- Kontakt mit anderen Alfa-Clubs im In- und Ausland
- Gemeinsame Ausfahrten
- Gemeinsame Teilnahme an Fremdveranstaltungen

4. VORSTAND
Der Vorstand besteht aus:
Präsident, Vizepräsident, Kassier und 1-3 Berater
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

5. ORGANE
a) Generalversammlung (Vereinsmitglieder)
b) Vorstand des Alfaclub - "tempi passati"
c) Rechnungsrevisoren

6. HAFTUNG
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

7. ORIENTIERUNG
Regelmässiges Mitteilungsblatt
- wird per Post oder e-mail verteilt.
- Eigene Homepage, www.alfaclub-lausen.ch

8. MITGLIEDSCHAFT
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person (ein Stimmrecht) werden, die Interesse an schönen und alten Alfa Romeos hat.
a) Mit Vorteil Besitzer eines historischen Alfa Romeo (Oldtimer oder Youngtimer),
wenn möglich mehr als 20 Jahre alt.
b) Freude an den regelmässigen Club-Hocks (jeweils am 2. Mittwoch im Monat)
c) Aktiv am Clubgeschehen teilnehmen
d) Freude an der Mitorganisation von Events
e) In unserem Club sprechen wir uns mit der "DU-Form" an

9. AUFNAHMEGESUCHE
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; Über die definitive Club-
Aufnahme entscheidet die Mehrheit der Mitglieder an der folgenden GV (jeweils im
Frühjahr).

10. AUSTRITT UND AUSSCHLUSS
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittschreiben muss schriftlich
erfolgen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen
werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. (S. Art. 72 ZGB)

11. JAHRESBEITRAG
Der Jahresbeitrag: Einzelmitglied CHF 75.-
Paarmitglieder CHF 100.-
Der Jahresbeitrag von juristischen Personen wird vom Vorstand jeweils ausgehandelt.
Der Jahresbeitrag wird im Aufnahmejahr fällig.
Zahlungsmoral: Sollte ein Mitgliederbeitrag nach mehrmaligem Einfordern durch den
Club immer noch ausstehend sein, so kann der Clubvorstand bis zur nächsten GV über
den Ausschluss entscheiden!

12. DIE GENERALVERSAMMLUNG
Das oberste Organ ist die Generalversammlung (GV). Eine ordentliche GV findet
jährlich im Frühjahr statt.
Die Mitglieder werden rechtzeitig eingeladen, unter Vorlage der Traktandenliste.
a) Wahl des Vorstandes und Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderungen der Statuten
c) Abnahme des Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Jedes Mitglied (natürliche sowie auch juristische Personen) besitzt eine Stimme.
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

13. INKRAFTTRETEN
Diese Statuten sind an der GV vom 15.02.2019 angenommen worden und sind mit
diesem Datum in Kraft getreten.

Der Vorstand
Alfa Romeo Club „tempi passati“